Normen, Protokolle und Verfahren für die Luftqualität in Schulgebäuden

Die Raumluftqualität (IAQ) ist – vor allem auch durch die Corona-Pandemie – unweigerlich zu einem wichtigen Faktor bei Neubauprojekten und der Verwaltung bestehender Gebäude geworden.

Eine dramatische Situation, die allerdings gleichzeitig eine Chance zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich korrekter Raumlüftung  und verbesserter gesetzlicher Bestimmungen und Normen darstellt.

In diesem Sinne bietet der im Rahmen des Projekts QAES unter der Leitung des Taskleaders Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus ausgearbeitete Bericht Task 3.2 – Analisi quadro normativo, protocolli di certificazione e procedure progettuali e di appalto einen Überblick über die derzeitige Gesetzgebung zum Thema Luftqualität in Schulgebäuden auf nationaler, internationaler und lokaler Ebene.

Das Dokument geht zudem auf die Mindestumweltkriterien [1] ein, die jeder Auftraggeber bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Neubau, Umbau und Instandhaltung von Schulgebäuden, beim Ankauf von Einrichtung, Textilien und Hygieneprodukten sowie bei der Vergabe von Reinigungsdiensten erfüllen muss.

Die Analyse zeigt klar auf, dass derzeit keine Normen oder Gesetze das Thema IAQ vollständig abdecken und somit kein umfassender Schutz vor den entsprechenden Risiken gegeben ist. Ebenso bleiben selbstverständlich die mit solchen Bestimmungen verbundenen enormen Vorteile für Konzentration und Leistung der Schülerinnen und Schüler aus. Hier können die ebenfalls im Bericht besprochenen Zertifizierungsprotokolle hilfreich sein, da sie Maßnahmen und Anlagenlösungen vorgeben, deren Einsatz andernfalls nicht verpflichtend ist.

Abschließend behandelt die Analyse eine Reihe der wichtigsten Qualitätssiegel für am italienischen Markt erhältliche Bauprodukte und -materialien, die hohen Umweltstandards entsprechen und damit eine erhebliche Reduzierung der Indoor-Schadstoffquellen ermöglichen.

[1] Ministerium für Umwelt, Landschafts- und Meeresschutz (2017). Dekret vom 11. Oktober 2017: Mindestumweltkriterien für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau, Umbau und Instandhaltung von öffentlichen Bauten. Amtsblatt Nr. 259 vom 6. November 2017.